Das Gebäuderenergiegesetz tritt am 01.11.2020 in Kraft
Einheitliches Regelwerk
Im Gebäudeenergiegesetz werden jetzt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gebündelt.
Durch das GEG wird somit ein einheitliches, auf einander abgestimmtes, Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen.
Hierdurch werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigst-Energiegebäudes integriert.
Das aktuelle energetische Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird durch das GEG nicht verschärft.