Das Gebäuderenergiegesetz tritt am 01.11.2020 in Kraft

Einheitliches Regelwerk

Im Gebäudeenergiegesetz werden jetzt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gebündelt.

 

Durch das GEG wird somit  ein einheitliches, auf einander abgestimmtes, Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen.

 

Hierdurch werden die  europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigst-Energiegebäudes integriert.

Das aktuelle energetische Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird durch das GEG nicht verschärft.